Übung-und Einsatzdienst mit JF-Mitgliedern !?

Logo vdf RGB Merkblatt der Jugendfeuerwehr NRW

 

Mit dem BHKG besteht die Möglichkeit, auch JF-Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr am Übungs- und Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen zu lassen. Gemeinsam mit der Unfallkasse NRW

hat die Jugendfeuerwehr NRW ein Merkblatt hierzu verfasst.

 

Hier geht es zum Merkblatt

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