Führerschein Ausnahme für Feuerwehr

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 Altersausnahme für Feuerwehrmitglieder

Führerschein: Alters-Ausnahme für Feuerwehren

Bundesrat beschließt: Einsatz- und Übungsfahrten mit Klasse C ab 18 Jahren

Berlin – Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein

der Klasse C erwerben – dies hat der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten

Sitzung beschlossen. Somit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den

Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen.

Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der

Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen

Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten

und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.

„Dies ist ein weiterer zukunftssichernder Erfolg für das Ehrenamt!“, freut sich

Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über

den Bundesratsbeschluss. Der Fachverband der 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen

in Deutschland hatte sich gemeinsam mit den Landesfeuerwehrverbänden

beharrlich für die Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt. „Wenn

die Sonderregelung, die durch die 3. Europäische Führerscheinrichtlinie für Einheiten

des Katastrophenschutzes angeboten wird, nicht genutzt worden wäre,

hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Maschinisten bei

den Feuerwehren haben können – und zwar gleichermaßen bei Berufs- wie bei

Freiwilligen Feuerwehren“, erläutert Kröger.

Sowohl beim ehren- als auch beim hauptamtlichen Engagement ist eine frühe

Aufnahme der Fahrausbildung geboten. Die Grundausbildung in der Feuerwehr

fällt für die meisten Anwärterinnen und Anwärter mit der Zeit der beruflichen Ausbildung

zusammen.

„In Verbindung mit der ärztlichen Eignungsuntersuchung, durch die oftmals

ältere Feuerwehrangehörige für Fahrtätigkeiten ausfallen, und dem Rückgang

der Anzahl der Feuerwehrangehörigen, die ihre Fahrerlaubnis im Rahmen des

Wehrdienstes absolviert haben, suchen viele Feuerwehren händeringend qualifizierte

Maschinisten – hierbei dürfen junge Feuerwehrangehörige nicht außen

vor bleiben“, resümiert der DFV-Präsident.

Die Aspekte der Verkehrssicherheit werden durch den Deutschen Feuerwehrverband

nicht verkannt: „Wir begrü.en es sehr, dass es vielerorts bereits spezialisierte

Trainingsangebote für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen gibt“, erklärt

Kröger. Fahrsicherheitstrainings in Simulatoren und auf speziellen Übungsstrecken

werden erfolgreich in eigener Regie und in enger Zusammenarbeit mit

den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in den Ländern angeboten. Ergänzende

Schulungsmaßnahmen in den Feuerwehren – etwa Einweisungs- und

Übungsfahrten und interne Prüfungen – sind inzwischen gang und gäbe.

Quelle: DFV

 

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