Gesetz und Gemeinschaft verstärken Respekt

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Bundesrat: Angriff auf Einsatzkräfte, Gaffen, Blockieren von Rettungsgasse 

 

Berlin – „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass diese Gesetzesverschär-fung nun beschlossen wurde“, freut sich Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über die heute durch den Bundesrat verabschiedete Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungs-beamten und Rettungskräften. „Gesetze verändern aber noch nicht den Respekt gegenüber Einsatzkräften. Erst durch gemeinsam getragene Bündnisaktionen in der Bevölkerung wird uns dies gelingen“, bekräftigt DFV-Präsident Ziebs seine Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Achtung vor den Helferinnen und Hel-fern. Der Deutsche Feuerwehrverband hatte die Verschärfung des Gesetzes eng-maschig begleitet. 

Das Gesetz sieht vor, dass der Schutz von Feuerwehrangehörigen verbessert wird: Der tätliche Angriff auf diese soll als selbstständiger Straftatbestand (neu: § 114 StGB-E) mit einem verschärften Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ausgestaltet werden. „Weiterhin werden die Regelbei-spiele des § 113 Absatz 2 StGB erweitert, um dem erhöhten Gefährdungspotential für das Opfer angemessen Rechnung zu tragen. Zum einen liegt künftig in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt und (noch) keine Absicht besteht, diese bzw. dieses zu verwenden. Zum anderen soll in der Regel ein besonders schwerer Fall vorliegen, wenn die Tat mit einem ande-ren Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird“, heißt es im Gesetzestext. 

Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste sind Vollstreckungsbeamten damit hierbei gleichgestellt. Der neue Paragraph 115 StGB-E soll künftig auch den Schutz der Feuerwehrangehörigen regeln. 

Strafen für Gaffer und Rettungsgasse-Blockierer

Außerdem stellt das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift „Behin-derung von hilfeleistenden Personen“. Dabei knüpft die Strafbarkeit allein an das Behindern einer hilfeleistenden Person an. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob sich dieses Verhalten konkret negativ auf die Person oder die Sache aus-wirkt, der die Hilfeleistung zu Gute kommen soll. Der Bundesrat hatte sich im Mai vergangenen Jahres für die Strafbarkeit von Gaffen ausgesprochen und einen ei-genen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, den der Deutsche Feuer-wehrverband bereits damals begrüßt hatte. 

Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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